Ratenzahlung für Einbauküche in Mietwohnung?

1 Antwort

Ich geh mal davon aus dass die Mietwohnung nicht von Dir gemietet wird, sondern von Dir vermietet.

Grundsätzlich kann die Tilgung von Darlehen nicht steuerlich berücksichtigt werden. Absetzen kann man stattdessen die Anschaffung der Küche.

Diese muss auf mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Dank sehr für die Antwort!

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