Rang 2 für erste Grundschuld möglich?

1 Antwort

Gabri:

Machbar. In der Fachsprache nennt man dein Vorhaben "Rangvorbehallt". Dann würde der Grundbuchentrag z. B. wie folgt lauten:

Abt. III Nr. 1 Grundschuld zu fünfzigtausend Euro für ..... (Arbeitgeber). Vorbehalten ist der Vorrang für eine Hypothek oder Grundschuld von hunderttausend Euro mit bis zu 15 % Zinsen jährlich und einer einmaligen Nebenleistung bis zu 10 % jährlich. Eingetragen am ....""

Bei dem späteren Grundschuldeintrag für die Bank würde es dann heißen:

Abt. III Nr. 2 Grundschuld zu hundertausend Euro für die .... (Bank) mit 15 % Zinsen jährlich und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % unter Ausnutzung des Vorbehalts mit dem Vorrang vor der Post Abt. III Nr. 1 eingetragen am....."

Dann hätte die Bank den ersten, dein Arbeitsgeber den zweiten Rang inne.