Rang 2 für erste Grundschuld möglich?
Mein Arbeitgeber will mir das Geld für den Kauf einer großeren Wohnung leihen. Ich sollte meine aktuelle Wohnung sobald wie möglich verkaufen, ihm das Geld geben und für den Rest, um seinen Kredit zurückzuzahlen, eine Bank um Kredit bitten.
Da die Bank eine Grundschuld von ersten Rang wollen wird, darf ich eineGrundschuld von zweiten Rang für den Kredit meines Arbeitgebers beantragen.
Ist es gesetzlich möglich, die erste Grundschuld , die den Preis des Immobilien garantiert, sofort in zweiter Rang zu bestellen?
1 Antwort

Gabri:
Machbar. In der Fachsprache nennt man dein Vorhaben "Rangvorbehallt". Dann würde der Grundbuchentrag z. B. wie folgt lauten:
Abt. III Nr. 1 Grundschuld zu fünfzigtausend Euro für ..... (Arbeitgeber). Vorbehalten ist der Vorrang für eine Hypothek oder Grundschuld von hunderttausend Euro mit bis zu 15 % Zinsen jährlich und einer einmaligen Nebenleistung bis zu 10 % jährlich. Eingetragen am ....""
Bei dem späteren Grundschuldeintrag für die Bank würde es dann heißen:
Abt. III Nr. 2 Grundschuld zu hundertausend Euro für die .... (Bank) mit 15 % Zinsen jährlich und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % unter Ausnutzung des Vorbehalts mit dem Vorrang vor der Post Abt. III Nr. 1 eingetragen am....."
Dann hätte die Bank den ersten, dein Arbeitsgeber den zweiten Rang inne.