Prüfziffer bei IBAN Schutz vor Falschüberweisungen?

2 Antworten

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Verschreibt sich der Bankkunde - etwa beim Online-Banking - bei der Nummer, wird die Überweisung automatisch gestoppt. Es erscheint eine Fehlermeldung.

Die IBAN schützt den Verbraucher somit nach Bankenangaben vor Falschüberweisungen durch Zahlendreher.

Gegen Zahlendreher bietet das Verfahren zur Berechnung der Prüfzahl ausreichenden Schutz. Außerdem beinhaltet bereits die Kontonummer selbst eine Prüfziffer.

Abgesehen davon ist die Angabe der BLZ innerhalb der IBAN und des BIC redundant, so dass ein Fehler im vorderen Bereich sofort auffällt.

Der BIC ist ab Feb. 2014 (oder früher - je nach Bank, bei meiner Sparkasse ab 11.11. - hoffentlich kein Scherz) nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen nötig - Stichwort "IBAN only", ab Feb 2016 dann auch für grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen. Wenn man keinen BIC angibt, muss die Bank sich den überlegen. Wenn der Kunde einen angibt, dann sollte er wissen, was er da tut. Denn Plausiprüfungen BIC vs. BLZ in der IBAN sind nicht geplant.

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Die Prüfziffer in der Kontonummer ist je BLZ nach unterschiedlichen Algorithmen zu berechnen. Am liebsten sind mir da die BLZ mit dem Algorithmus 09 - nach dem muss die Kontonummer numerisch sein. Verstanden? Eigentlich gar kein Schutz vor Zahlendrehern.

Da sind mir die beiden Prüfziffern (oder korrekter die Prüfzahl) schon lieber.

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@mecrei

Kontonummern müssen seit eh und je numerisch sein. Welche Banken welche Prüfmethoden verwenden, ist eh ihnen überlassen. Die IBAN-Prüfmethode ist zwar ziemlich altmodisch, schützt aber bereits allein vor Zahlendrehern.

Abgesehen davon hat die IBAN einen Vorteil: Man kann sie in einem Rutsch aus einem Text kopieren und ins Onlinebanking einfügen.

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