Prozesskostenhilfe trotz Sparbuch?

2 Antworten

Okay. "Ich möchte eine staatliche Leistung beantragen, die vom Vermögen abhängig ist. Darf ich vorhandenes Vermögen verschweigen?".

Nein, natürlich muss das Vermögen angegeben werden.

Und übrigens glaube ich auch, dass Du den Antrag unterschreiben musst.

Ja genau ich muss den Antrag unterschreiben. Und ja wir werden das Sparbuch auch erwähnen. Ich hab die Frage eindeutig falsch gestellt. Aber dennoch weiß ich nicht ab welcher Höhe er keine Hilfe benehmigt bekommt. Ich brauchen den Antrag auf Prozesskosten dann nicht stellen. Dann bezahle ich es einfach und lasse den Antrag weg.

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@Malika2007

Wenn das Kind den Prozess gewinnt, zahlt ja der Kindsvater eigentlich die Prozesskosten.

Ich meine ziemlich sicher, die Schonvermögensgrenze liegt bei 5.000 Euro auch bei PKH. Und ich rufe immer beim Gericht an, wenn ich etwas wissen will.

Nebenbei habe ich auch schonmal Fragen gelesen, wo dann später volljährige Kinder für die zurückliegende PKH belangt wurden. Wobei dann 4 Jahre wohl der Zeitraum wäre, während dem man zahlungsunfähig sein müsste. Das wäre ja bei einem 14-jährigen gegeben.

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@Andri123

Danke für die Info. Ich werde zur Sicherheit beim Gericht anrufen.

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Inwieweit möchte (D)ein 14-jähriger einen Prozess führen .... bzw. erst einmal eine Rechtsberatung einholen?

Sollte es im Rahmen einer Straftat sein, dann wird er dafür - außer bei einem Verfahren mit Anwaltszwang - keine staatliche Unterstützung erhalten.

Unterhaltsansprüche?

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@MonavdH

Die müssen bei Minderjährigen stellvertretend die Eltern geltend machen - und dann gibt es m.M.n. auch keinen Beratungshilfeschein + entsprechender Unterstützung beim Prozess..... außer betreuender Elternteil kann das nicht leisten.

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@wilees

Die Mutter ist ja nicht Leistungsempfängerin, sondern nur die gesetzliche Vertretung. Also kann sie für das Kind PKH beantragen. Falls das Kind mittellos ist.

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Das Jugendamt hat mir die Unterlagen für meinen Sohn zugeschickt. Er soll den Antrag stellen. Und ja es geht um Unterhalt.

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