Provision für Geschäftsanbahnung im Ausland

1 Antwort

Mit Hauptwohnsitz in Deutschland bist Du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Alle Einkünfte - egal wo auf der Welt sie erzielt werden - sind damit in Deutschland zu versteuern - ggf. unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, wenn in einem anderen Land beispielsweise schon Steuern gezahlt wurden ("unbeschränkte Steuerpflicht").

Wäre Dein Wohnsitz im Ausland und die Zahlungen würden in Deutschland erfolgen, so wäre nur der in Deutschland erzielte Einkommensbetrag hier zu versteuern ("beschränkte Steuerpflicht").

Wäre Dein Wohnsitz im Ausland und die Zahlungen würden auch im Ausland erfolgen, würde dies den deutschen Fiskus nicht interessieren ("keine Steuerpflicht").

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht

besten dank gandalf,

wie sieht es aus, wenn ich in deutschland nicht meinen hauptwohnsitz habe?

mfg

g

0
@Georg73

Dies ist §1 des Einkommensteuergesetzes zu entnehmen. Dort ist geregelt, wer wie steuerpflichtig ist. Es ist die Rede vom "Wohnsitz", nicht Hauptwohnsitz. Du müsstest Dich, um der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen, also offiziell bei der Stadt/Gemeinde abmelden und den Wohnsitz im anderen Land einnehmen. Das hat zur Folge, daß Du dann im anderen Land steuerpflichtig wirst... wobei die Steuern dort ggf. geringer ausfallen können.

Es gibt mit verschiedenen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die u.a. regeln, wie mit Fällen zweier Wohnsitze umzugehen ist. Hier wird i.a. von Lebensmittelpunkten gesprochen, d.h. die Besteuerung findet - grob gesagt - in dem Land statt, in dem Du vorwiegend ansässig bist. Dies wäre im Detail nun zu prüfen. Die DBA gibt es beim Bundesfinanzministerium zum Download.

0