Progressionsvorbehalt beim individuellen Beschäftigungsverbot?
Hallo zusammen,
ich bin seit dem 02.01.2023 im individuellen Beschäftigungsverbot. Ich erhalte also momentan meinen vollen Lohn vom Hauptarbeitgeber und von meinem Minijob. Dies ist jedoch kein Lohn sondern eine Lohnersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt, richtig?!
von voraussichtlich 30.05. - 03.10.2023 Mutterschutzleistungen. Diese auch wieder in gewohnter Höhe, gilt ja auch als Lohnersatzleistung.
Ich habe dann in 2023 insgesamt BRUTTO (!) 35.284€ Lohnersatzleistungen bekommen.
(monatlich 3224€+520€ von 02.01.-03.10.
sowie 813€ Elterngeld Plus von 03.10.-31.12.)
Wenn ich von Oktober - Dezember wieder meinem Minijob nachgehe (520€) habe ich 2080€ "selbst" erwirtschaftet. Daraus ergibt sich aus dem Progressionsvorbehalt-Rechner von Finanztipp, dass ich einen Steuersatz von 1,1 % habe und 387€ nachzahlen muss.Versteht das jemand?
Ist das korrekt oder muss ich vom netto Betrag bei den Lohnersatzleistungen ausgehen?
1 Antwort
Natürlich verstehe ich das udn ich kann Dir auch sagen, wie Du die 387,- Euro vermeidest.
Du lässt den Arbeitgeber den Minijob pauschal mit 2 % versteuern. die 10,40 kann er Dir von Deinem Minijoblohn abziehen und Dahast 376,60 Euro gespart.
ob sich Teilzeit in der Elterngeldbezugszeit überhaupt lohnt
Es lohnt sich wie eine Gehaltserhöhung um den gleichen Betrag.
Eine Teilzeittätigkeit von 1.000,- Euro hat den gleichen Effekt, wie 1.000,- Euro mehr gehalt, wenn man bisher eine Gehalt von (in Deinem Beispiel) 2.940,- Euro hatte. 35.284,- Lohnersatzleistung würden einer Basis von 2.940, -Euro entsprechen. Nun nimm an Du bekommst 1.000,- Euro Gehaltserhöhung.
Das wären dann 244,- Euro mehr an Steuern monatlich.
Bei der Sozialversicherung wärst Du noch in der Gleitzone.
Das bedeutet, wenn ich 1000€ Teilzeit verdiene, werden ca, 244€ abgezogen.
Für 1000€ brutto muss ich 54 Stunden im Monat arbeiten. Habe schlussendlich nur 756€.
(Verdiene 3224€ brutto; Stundenlohn brutto ca. 18,32€)
wenn ich 520€ verdiene muss ich ich im Monat nur knapp 28,5 Stunden im Monat machen für 236€ weniger spare ich mir 25,5 Stunden Arbeit.. (quasi 9€ die Stunde)
oder?
Wenn Deine Zahlen stimmen hast Du recht und Dein Arbeitgeber kann nicht rechnen.
wenn er Dir 1.000,- brutto für 54 Stunden zahlt, sind es 18,51 pro Stunde. das kostet ihn wegen der Arbeitgeberanteile ca.1.230,-, bzw. 22,77 pro Stunde.
für 28,5 Stunden zahlt er Dir 520,- Euro was ihn ca. 33 % an Abgaben kostet.
Bei mir würdest Du unter gleichen Bedingungen 30,5 Stunden arbeiten müssen.
Aber richtig ist natürlich, dass der 520,- Euro job steuerlich subventioniert ist und damit für Dich attraktiver.
Zu der Thematik mit den 387€ steuernachzahlung. Sind sie sicher das ich das zahlen müsste wenn ich sonst keine gehaltseinkünfte (nur Lohn Ersatzleistung) hatte. Man hat doch einen Steuerfreibetrag oder nicht? Ich bin nicht verheiratet
Ich komme auf geringfügig andere Zahlen.
2.080.Euro brutto- 1.200,- Arbetinehmerfreibetragsind 880,-Euro, -36,- Sonderausgabenpauschale sind 844,-Euro zu versteuerndes Einkommen.
+ Progressionsvorbehalt 35.284,- =36.128,- = Einkommensteuer 6,589,- = 18,21 %
z.v.E. =844,- * 18,21 % = 153,70 Einkommensteuer.
Ich weißnun nicht genau,was Du wirklich in den Rechnervon Finanztipp eingegeben hast, aber bei über 35.000,-Lohnersatzleistungen und mehr als 1.236,- Euro Bruttolohn, wird es immer eine Steuerschuld ergeben.
Mit der Lohnersatzleistung hebelst Du den Grundfreibetrag aus.
Okay danke. Aber du siehst es auch so, dass ich sonst auf ca 387€ Steuernachzahlung kommen würde oder?
dann muss ich mir ja genau ausrechnen ob sich Teilzeit in der Elterngeldbezugszeit überhaupt lohnt oder ich beim Minijob bleibe.