Privatinsolvenz, Vollmacht über das Elterliches Konto
Guten Abend! Ich bin seit ein paar Monaten Privatinsolvent. Darf ich da die Vollmacht über das Konto meiner Eltern besitzen?
Meine Eltern sind jetzt nach Spanien gezogen um sich dort nieder zu lassen. Sie gaben mir die Vollmacht über ihr Konto hier in Deutschland, welches bestehen bleiben soll, um letzte kommende Rechnungen zu decken, gegeben. Ich soll also dafür sorgen, dass die Kaution der Wohnung überwiesen wird und das die letzte Telefonrechnung überwiesen wird und auch die Strom und Gasabrechnung bezahlt wird bzw. wenn ein Guthaben besteht auf das Konto eingeht.
Auch die Wohnung muss ja geräumt werden, die restlichen Möbel, die sie nicht mit genommen haben werden entsorgt, diese Kosten soll ich vom Guthaben auf dem Konto bezahlen.
Darf ich denn überhaupt so eine Vollmacht haben? Es ist ja nicth mein Geld! Und bedienen darf ich mich ja auch nciht einfach so! Bekommt das Gericht bzw der Insolvenzverwalter das überhaupt mit?
1 Antwort

Ja, Du darfst die Vollmacht haben. Du bist insolvent, aber ncith der Geschäftsfähigkeit beraubt.
Nur mußt Du Dein Geld vom Geld Deiner Eltern getrennt halten.
Kontovollmachten sind auch bei einem EV nciht anzugeben, ausser man läßt auf das Konto eigenen Zahlungen eingehen.