Private PKW Nutzung als Angestellter

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Ich versuche es mit einer etwas anderen Erklärung als @Obelix.

Das Gehalt als Beispiel 3.000,-. die 1 % 300,-

wenn man nun 3.300,- Euro versteuert, muss man doch vom Netto die 300,- Euro von oben wieder abziehen, sonst hättest Du nciht nur das Auto, sondern auch noch das netto zu weiteren 300,- mehr in Cash. kann doch nciht sein.

Wenn Du mit der Bahn zur Arbeit fährst, würde es ja bedeuten, das Du den Wagen geschäftlich überhaupt nciht brauchst, weil er wohl nur bei Dir daheim herumsteht.

Aber wie schon beschrieben, mit der Entfernungspauschale ist die Sache mit der Arbeitswegebesteuerung wieder gerade gerückt.