Privat gepflanzter Kirschloorbeer auf öffentlicher Fläche?
Hallo
Wir wohnen in einem Reihenhaus (4 Häuser), das an einen Gemeinschaftsweg grenzt. Die Nachbarn haben wohl vor 20 Jahren Kirschloorbeeren entlang des Weges, allerdings auf die öffentliche/städtische Fläche, die daran grenzt, gepflanzt. Diese wurden nicht durch die Stadt gepflegt, sondern (mehr schlecht als recht) durch die Nachbarn. Ich weiß, dass der Baum immer dem gehört, auf dessen Boden er steht. Aber wie ist die rechtliche Lage, wenn man nach der langen Zeit an die Stadt heranziehen würde mit der Forderung, die Hecke zu pflegen? Können Ansprüche an die Vorbesitzer/ damaligen Pflanzer oder gar uns Hauskäufer gerichtet werden?
Vielen Dank
1 Antwort

wenn es der Gemeinde gehört, müssen die sich drum kümmern. Wenn die zu dem Schluss kommen, was anderes wäre für sie pflegeleichter dann müßt ihr damit leben. Bringt es was, wenn du der Gemeinde das Stück abkaufst? Mit dem Argument der Pflegekosten, kannst du sicher den Preis drücken. Mach ma ne Skizze.