Preisbildung Aktie: Maximale Abweichung vom letzten Kurs?

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Wenn Du eine Order an einem Handelsplatz (börslich oder außerbörslich) einstellst, dann geht diese ins (inzwischen typischerweise elektronische) Orderbuch. Es werden dann die Regeln für die Orderausführung angewandt, d.h. Kauforders werden mit Verkaufsorders zusammengeführt.

Nehmen wir also mal an, dass die Kauf- und Verkaufsorders von der Börse akzeptiert und nicht aufgrund zu großer Abweichung vom letzten Preis abgewiesen werden.

Die Verkaufsorder für EUR 1.000 pro Stück bleibt ohne Ausführung stehen, solange es Verkaufsorders für kleinere Beträge gibt, die ausgeführt werden können. Das ist die an praktischen allen Börsen angewandte "Best Price" Ausführung, die Orders zuerst nach Preis und dann erst nach Orderzeit sortiert.

Die Kauforder für EUR 1.000 wäre wohl eine Kauforder mit einem entsprechenden Limit. Diese kann ausgeführt werden, wenn andere Verkaufsorders mit kleineren Beträgen vorliegen, d.h. Du räumst erst mal die kleinen Preise ab und kommst dann zuletzt erst an das Angebot für einen Preis von EUR 1.000.

Dieser mögliche Effekt ist jedoch auch die Grundlage für die dringende Empfehlung, Kauforders für Wertpapiere niemals unlimitiert aufzugeben. Manche Börsen limitieren Gap-Up und Gap-Down Spannen dadurch, dass bei einer zu großen Abweichung die Wertpapiere dann zunächst mal vom Handel ausgesetzt werden.

Bei sehr illiquiden Wertpapieren kann man solche Orders (wenn auch nicht mit einer solchen Gap-Größe) durchaus einstellen und ausgeführt sehen - das ist die Grundlage für Pump-and-Dump-Geschäfte. Bei gewöhnlich für mehr als 1 USD/1 EUR gehandelten Aktien wird das jedoch aufgrund anderer Verkaufsorders nicht funktionieren.

Lies mal §119 WpHG. Dort wird Marktmanipulation unter Strafe gestellt. Während solche verrückten Orders tatsächlich mal zustande kommen können, wenn jemand mit einem dicken Daumen Eingaben tätigt, werden allzu irre Werte entweder von der Handelsüberwachung gleich abgewiesen/annulliert, bleiben aufgrund der Ausführung gegen kleinere Preise unschädlich oder kommen einfach nicht zur Ausführung.

1) Man kann sich den Käufer/Verkäufer bei einem Aktiengeschäft nicht aussuchen.

2) So eine Marktmanipulation wäre strafbar, würde aber in der Regel ohnehin automatisch verhindert, storniert oder rückabgewickelt.

Theoretisch ist dein Ansatz korrekt, wird aber nicht funktionieren. Erstmal musst du den Handel ja an einem Handelsplatz durchführen, denn ein Direkthandel zwischen Privatpersonen ist nicht möglich. Der Handelsplatz, bzw. Marketmaker wird dir in deinem Beispiel die Aktien zur aktuellen Notierung abnehmen und deinem Freund mit Aufschlag des Spread verkaufen. Zudem darfst du nicht vergessen, dass du niemals allein an dem Handelsplatz bist. Es gibt eigentlich immer andere Limitorder, die darauf warten ausgeführt zu werden.

Ergo: den Preis so zu manipulieren, ist nicht möglich. Außerdem würde ein solcher Mistrade auffallen, da die Abweichung vom aktuellen Kurs zu groß ist. Der Handel würde also rückgängig gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung