PP Konto Wechsel trotz Pfändung?
Hallo ich beabsichtige meine Bank zu Wechsel wegen zu hoher Gebühren ...geht das wenn man ein pkonto hat wo eine Pfändung drauf liegt ..Danke schön einmal für die Hilfe
2 Antworten

Klar darf man ein Konto kündigen trotz Pfändung.
Allerdings darfst Du zeitgleich immer nur ein P-Konto halten. Du mußt also auf nahtlosen Übergang achten.
Lange unbehelligt bleiben wirst Du mit dem neuen P-Konto auch nicht. Gerichtsvollzieher dürfen beim Bundeszentralamt für Steuern im Gläubigerauftrag ermitteln wo ein Schuldner Konten unterhält.

Das ist ihm dringend anzuraten. Außerdem sollte er eine gewisse Frustrationstoleranz aufbauen. Mit einem P-Konto ist man nirgends gerne gesehen.

Klar geht das.
Mit der Beendigung der P-Konto-Eigenschaft ist aber das gesamte noch vorhandene Guthaben in Gefahr! Aufgrund der bestehenden Pfändung muss die Bank den gepfändeten Betrag (vielleicht also das gesamte aktuelle Guthaben) an den Gläubiger sofort (vor allem, wenn die Pfändung ihr vor mehr als vier Wochen zugestellt wurde) abgeführt werden. Also vorher noch den ganzen individuellen Pfändungsfreibetrag ausnützen!
Bevor der Fragesteller die Bank wechselt sollte er auch bei der neuen Bank nachfragen, was dort die Kontführung für ein P-Konto kostet. In der Regel sind für solche Konten nämlich die Gebühren höher.