Polizei tritt Türe ein - wer bezahlt?

3 Antworten

Der Einsatz selbst dürfte dir kostentechnisch nicht anzulasten sein, die eingetretene Tür geht aber auf deine Rechnung. Du hast mit deinem Verhalten (ob schuldhaft oder nicht) den Anlass für das Aufbrechen der Tür gesetzt.

Der Steuerzahler würde die Kosten nur übernehmen, wenn die Polizei einen Fehler gemacht hätte, also z. B. die falsche Tür eingetreten hätte.

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Die Polizei glaubte, dass Du oder ein anderer Mensch in Gefahr wäre. Sie haben Dir, wie Du schreibst, auch minutenlang gesagt, dass Du die Türe aufmachen sollst. Sie haben bestimmt auch gesagt, dass sie ansonsten die Türe aufbrechen müssen.

Wenn eine Gefahr vorliegt, oder es so aussieht, dann muss die Polizei handeln. Was wäre gewesen, wenn die einfach wieder gegangen wären und später hätte sich herausgestellt, dass Du in großer Gefahr warst? Dann wären die Polizisten bestraft worden. Die Polizisten haben letztlich also in Deinem Interesse gehandelt.

Im Polizeirecht muss derjenige den Schaden bezahlen, der der "Verursacher" war. Und das warst Du, weil Du Dich so verhalten hast, dass man eine Gefahr annehmen musste. Deshalb wird die Polizei den Schaden an der Türe nicht ersetzen. Du musst das selber bezahlen.

Du warst der Auslöser!

Wenn die Nachbarn die Polizei rufen, was richtig ist, dann muss das schon ein gewaltiger Nervenzusammenbruch gewesen sein.

Alle Außenstehenden gingen von einer Gefahr aus, eine Gefahr für Leib und Leben.

Da Du die Tür nicht freiwillig aufgemacht hast, hat man vermutlich angenommen, dass es dir nicht gut geht, bis hin zum Suizid.

Du hast also durch dein Nichthandeln, nämlich das Nichtöffnen der Tür, ausschließlich ALLEINE dazu beigetragen, dass diese eingetreten wurde.

Also haftest/zahlst Du.

Wer auch sonst.