Polizei rufen bei einem auszug?

1 Antwort

Die Polizei ist nicht originär dafür da, deine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Dafür gibt es Gerichte und Rechtsanwälte.

Abgesehen davon: Der Wohnungsinhaber ist nicht verpflichtet, dein Eigentum aufzubewahren. Insofern kann ich schon verstehen, dass er das Zeug loswerden will.

Er kann dir die Herausgabe deines Eigentums nicht verweigern. Aber er kann dich zur vollständigen Abholung auffordern und dir dafür eine (angemessene) Frist setzen. Nach Ablauf der Frist kann er die Gegenstände auf deine Kosten entsorgen.

⇒ Sieh zu, dass du zeitnah dein Zeug abholst und woanders unterbringst. Ein bis zwei Wochen wird der Vater deiner Freundin akzeptieren müssen, aber keine Monate.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Es geht ja nicht drum es loszuwerden es geht drum das er das wertvollste einbehält bis die andren sachen raus sind. Bedeutet nehm ich nicht die möbel direkt mit bekomme ich meine wertsachen nicht. Wir reden hier über wertsachen im wert von fast 7500€ mir gehts halt drum ob er diese mir vorenthalten darf ukd forderungen stellen darf indem er mir meine sachen einbehält.

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@Nekon

Wie oben schon geschrieben: Nein, er kann (darf) dir die Herausgabe deines Eigentums nicht verweigern. Erzwingen kannst du die Herausgabe aber nur auf dem Rechtsweg.

Und wenn du den Rest deiner Möbel nicht zeitnah abholst, kann er sie entsorgen und dir die Kosten in Rechnung stellen.

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