Plötzliches Vermögen während ALG2?
Hallo,
ich habe vor ungefähr einer Woche einen Kontoauszug von einer fremden Bank erhalten, auf der anscheinend ein Konto unter meinem Namen lief. Nach ein paar Anrufen und Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass jemand für mich mal mehrere Konten angelegt und dort Geld in Fonds investiert hat. Nach 7 Jahren dort ruhen ist natürlich eine große Summe entstanden und ich würde gerne einen Teil davon abheben, da ich damit jegliche Schulden, die ich habe, begleichen kann.
Nun ist aber das Problem, dass ich aktuell Hartz 4 empfange, da ich durch mentale Probleme aktuell nicht in der Lage bin zu arbeiten. Da ich die Fonds nur auf ein Konto mit meinem Namen auszahlen kann, und diese ja vom Arbeitsamt gecheckt werden können, habe ich die Angst, dass sie mir die Leistungen streichen bzw. Rückzahlungen fordern und ich in die nächste Schuldenfalle tappe.
Deshalb meine Frage: Gäbe es irgendwie eine Möglichkeit wie ich an die Fonds rankomme um meine Schulden zu begleichen, ohne dass das Arbeitsamt mir die Leistungen streicht o.ä.?

wie alt bist Du? Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft mit jemand anderem? Hast Du minderjährige Kidner?

Ich bin 21, lebe allein und habe auch keine Kinder
4 Antworten

Du hast einen anrechnungsfreien Grundbetrag für eigenes Vermögen. Das Schonvermögen. Das hängt von Deinem Alter ab (und davon ob Du Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, etc. hast.) Du kannst das hier ausrechnen:
Wenn Du z.B. 30 Jahre alt bist, beträgt der Schonbetrag 4500 Euro.
Diesen Betrag darfst Du von den Fonds in jedem Falle behalten. Und für Schuldentilgung verwenden. Den Rest musst Du ans Amt abgeben.
Aber: Man könnte die Sache auch anders sehen: Denn man hat das Recht, bevor man ALG 2 beantragt, mit seinem vorhandenen Vermögen zuerst alle Schulden zu tilgen. BSG-Urteil: Erst Schulden tilgen und dann Hartz IV beantragen (gegen-hartz.de) Hätte man das bei Dir gemacht, dann hättest Du zu einem früheren Zeitpunkt mit dem angesparten Geld Deine Schulden tilgen können. So gesehen könnte es sein, dass Du auch heute noch einen Rechtsanspruch darauf hast, damit Deine Schulden zu tilgen! Ich weiss nicht genau, ob das nachträglich auch geht. Aber Du solltest es versuchen, sofern das Vermögen höher ist, als der Schonbetrag.
Du solltest das dem Amt ehrlich mitteilen. Sonst könntest Du Dich strafbar machen.

wenn jemand seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann, nachdem man das Schonvermögen abzieht. dann sind diese Mittel vorrangig aufzubrauchen. Harz IV wird aus Steuergelder bezahlt und dient der sozialen Sicherung. Das ist das letzte Mittel, was verbleibt, damit jemand halbwegs über die Runde komme kann. Es ist nicht Sinn und Zweck, Hartz Iv zu kassieren und nebenbei noch ein Vermögen aufzubauen.
Der Steuerzahler und Staat hat kein Interesse daran, dir dein Leben zu finanzieren, wenn du das aus eigenen Mitteln selbst könntest. Das wäre Missbrauch dieses Systems. Leute können wegen so etwas auch empfindlich verurteilt werden, das Jobcenter fackelt da nicht lange...
Du hast eine Mitwirkungspficht, das bedeutet, wenn dir etwas bekannt wird, was jetzt zu einer Änderung deiner wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse führt, hast du dies unverzüglich von dir aus dem Jobcenter mitzuteilen. Tust du das nicht, und sowas kommt raus, machst du dich strafbar. Dann wäre das Geld weg und zusätzlich käme noch eine Strafe hinzu, Ab einem bestimmten Tagessatz kommt das dann auch in dein Führungszeugnis. Eher unschön.
So hast du jetzt die Möglichkeit, mit offenen Karten zu spielen, Schulden zu tilgen und dir komplett mit einem Neustart eine tolle Zukunft aufzubauen und auf eienen Beinen zu stehen. Verbau dir das nicht.

Es gibt viele theoretische Möglichkeiten, zu tricksen, aber nur eine, die nicht strafbar (Sozialbetrug) ist: Du meldest dem Amt Deine neuen Vermögensverhältnisse, Deine Ansprüche werden neu berechnet und fertig.
Warum Du von Deinem "plötzlichen Vermögen" nichts gewusst hast, solltest Du aber gut erklären können.
Ob der Tipp von @AndiRat zutrifft, solltest Du prüfen, alle anderen Tricks besser vergessen. Auf Sozalbetrug stehen recht hohe Strafen, das Risiko würde ich nicht eingehen.

Soweit das Vermögen den erlaubten Betrag übersteigt, ist es m.W. vorrangig für den Lebensunterhalt zu verwenden. Du schreibst, zur Schuldentilgung reicht ein Teilbetrag.
Und es mag Probleme geben zu erklären, warum Du dieses Vermögen bisher nicht angegeben hast.

Wenn jemand aus der Familie das für den FS angelegt hat, ist das schon möglich. Ich kenne auch Fälle, in denen z.b. die Eltern ein Konto auf den Namen des Kindes anlegen, ohne das Kind zu informieren. Immerhin will der FS das ganze freiwillig in Ordnung bringen.

Nein. Den. Das wäre Sozialbetrug.
Was genau meinst du mit "ans Amt abgeben"? Ich würde das Geld ja sehr gerne darauf ruhen lassen und nur für Notfälle wie z.B. eben Schulden abbezahlen oder eine Kautionsanzahlung verwenden.
Mein ALG läuft am 31.07. aus und ich müsste es dann nochmal neu beantragen. Wäre es sinnvoll den Antrag etwas später zu stellen um sich den nötigen Betrag ohne irgendwelche möglichen Konsequenzen aufs Konto zu holen?