Platz schaffen im Haushalt, bei ebay verkaufen, Finanzamt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder das beim Finanzamt melden.

Nein.

es sind alles Artikel die über ein Jahr alt waren.

Und selbst wenn, hast Du den bei irgendeinem Gegenstand mehr als Preis bekommen, als das, wofür DU es mal gekauft hast?

Du verkaufst nur SAchen, die mal für Dich selbst gekauft hast und Dir auch von Dir genutzt wurden. Die Verkäufe sind komplett privat. Es ist dem Finanzamt nichts zu melden.

Gewerbe ist es nur, wenn man Sachen kauft, oder sammelt, um Sie dann zu verkaufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ja ich habe gelesen, daß man als Privatperson nur 600 euro im Jahr steuerfrei hat. Muss ich diesen Betrag jetzt rgendwie in der Steuererklärung dann angebe. möchte noch so einiges los werden, trau mich aber nicht es einzustellen bei ebay.

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@Gina13

Was ist hieran NICHT zu verstehen???

"Die Verkäufe sind komplett privat. Es ist dem Finanzamt nichts zu melden."

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@Gina13
ja ich habe gelesen, daß man als Privatperson nur 600 euro im Jahr steuerfrei hat

Wo hast Du das gelesen? Und vor allem, was hast Du gelesen.

Du hast gelesen, dass die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte 600,- Euro pro Jahr ist. Anscheinend hast Du dann aufgehört weiter zu lesen.

Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn man eine Sache kauft und innerhalb eines Jahres mit Gewinn wieder verkauft.

Wo in Deinem Sachverhalt kommt das vor?

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hast Du den bei irgendeinem Gegenstand mehr als Preis bekommen, als das, wofür DU es mal gekauft hast?

Und damit ist auch klar, warum der Gesetzgeber genau solche Sachverhalte von der Besteuerung ausgenommen hat. Denn in der Überzahl der Fälle würde ein Verlust entstehen, was tendenziell dazu führt, dass Steuern erstattet werden müssen.

Das verhindert man, indem man diese Geschäfte gar nicht erst steuerverstrickt.

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@onnEVier245

herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. ja ich habe die Sachen nicht gewinnbringend verkauft,, sondern ja nur einen Teil dadurch bekommen. Ist ja noch gut erhalten alles, um es so einfach weg zu schmeissen.

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@Gina13

Mir ging es darum, die Logik hinter dieser Regelung transparent zu machen.

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Prinzipiell handelt es sich dabei um private Veräußerungsgeschäfte und diese sind natürlich mit ihrem Ergebnis zunächst mal eine Einkunftsart.

§23 EStG nimmt jedoch explizit von der Pflicht zur Versteuerung dieser Einkünfte in Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 "Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs" aus. Da es sich um solche handeln dürfte, kannst Du sicher auch noch mehr aufgrund der besonderen Situation der Neueinrichtung der Wohnung verkaufen, ohne dass sich hier jemand wegen Steuern melden dürfte oder eine gewerbliche Tätigkeit aufgrund der Vielzahl der Verkäufe unterstellen kann.

Prinzipiell handelt es sich dabei um private Veräußerungsgeschäfte 

Nein.

Was private Veräußerungsgeschäfte sind, steht in § 23 (1) Satz 1 EStG.

Nämlich Geschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Beim Ausmisten alten Hausrats dürfte die Anschaffung länger als ein Jahr her sein und damit ist es per definitionem eben kein privates Veräußerungsgeschäft.

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Soweit es sich um den Verkauf von gebrauchtem Eigentum ohne "Gewinnabsicht"( in steuerlicher Hinsicht ) handelt, gehen derlei Verkäufe das Finanzamt nichts an.

Wenn es sein muss meldet sich ebay. Zumindest Willhaben macht das.