Plattensammlung Verkauf privat oder schon gewerblich

2 Antworten

Na wenn es Deine Steuerberaterin sagt, solltest Du ihr vertrauen.

Aber es ist auch richtig, wenn es nur Deine eigene Sammlung war ist es privat. Es ist die Verwertung deines Vermögens.

Würdest Du während des Verkaufs gemerkt haben, was noch gefragt ist und von anderen Sammlern zugekauft haben, dann wäre dort das Gewerbe begonnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Na wenn es Deine Steuerberaterin sagt, solltest Du ihr vertrauen.

In allen Fällen außer einem würde ich das unterstreichen. In Guben könnte durchaus etwas anderes bei rauskommen.

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Hallo Trinkentroll,

Hier gibt es eine grobe Faustformel, wer seine Wohnung oder den Keller entrümpelt und private Gegenstände z.B. über Ebay gegen Höchstgebot versteigert, ist Privatverkäufer – diese Verkäufe sind nicht p l a n m ä ß i g, sie müssen nicht versteuert werden.

Wenn erkennbar an der Art der Veräußerung und die Häufigkeit von Verkäufen eine unternehmerisch Tätigkeit vermutet wird, könnte das FA hellhörig werden. Bist du für sie scheinbar zum Unternehmer geworden, muss du diesen Vorwurf widerlegen können. Vorsichtshalber Belege über Einnahmen sammeln, um sie ggf. vorlegen zu können.

Besonders wenn auffällig häufig ähnliche Gegenstände versteigert werden ist Vorsicht geboten. 300 Platten zu veraußern können für den einen Beamten viel und überprüfenswert sein, sich für den anderen aber gerade noch im Rahmen bewegen.

K.