Plattensammlung Verkauf privat oder schon gewerblich
Hallo,
ich habe meine Plattensammlung über das komplette Jahr verkauft. Sind so um die 300 Stück gewesen. Jetzt habe durch Zufall gelesen, das es auch gewerblich schon sein kann? Aber überall liest man gegensätzliches. Meine Steuerberaterin meinte ist privat. Muss ich die Einnahmen dem Finanzamt melden? Will eben ärger aus dem Weg gehen. Wer kennt sich aus?
Danke.
2 Antworten
Na wenn es Deine Steuerberaterin sagt, solltest Du ihr vertrauen.
Aber es ist auch richtig, wenn es nur Deine eigene Sammlung war ist es privat. Es ist die Verwertung deines Vermögens.
Würdest Du während des Verkaufs gemerkt haben, was noch gefragt ist und von anderen Sammlern zugekauft haben, dann wäre dort das Gewerbe begonnen.
Na wenn es Deine Steuerberaterin sagt, solltest Du ihr vertrauen.
In allen Fällen außer einem würde ich das unterstreichen. In Guben könnte durchaus etwas anderes bei rauskommen.
Hallo Trinkentroll,
Hier gibt es eine grobe Faustformel, wer seine Wohnung oder den Keller entrümpelt und private Gegenstände z.B. über Ebay gegen Höchstgebot versteigert, ist Privatverkäufer – diese Verkäufe sind nicht p l a n m ä ß i g, sie müssen nicht versteuert werden.
Wenn erkennbar an der Art der Veräußerung und die Häufigkeit von Verkäufen eine unternehmerisch Tätigkeit vermutet wird, könnte das FA hellhörig werden. Bist du für sie scheinbar zum Unternehmer geworden, muss du diesen Vorwurf widerlegen können. Vorsichtshalber Belege über Einnahmen sammeln, um sie ggf. vorlegen zu können.
Besonders wenn auffällig häufig ähnliche Gegenstände versteigert werden ist Vorsicht geboten. 300 Platten zu veraußern können für den einen Beamten viel und überprüfenswert sein, sich für den anderen aber gerade noch im Rahmen bewegen.
K.