Pizza lieferdienst?

4 Antworten

Als Minderjähriger bräuchtest Du für die Eröffnung eines Gewerbebetriebes die Zustimmung der Eltern UND des Familiengerichts, und die wirst Du mit erst 14 kaum erhalten.

Um professionell einen Essensliefersrevice betreiben zu können bedarf es der Erfüllung diverser behördlicher Auflagen - also vergiss Deinen unausgegorenen kleinen Pubitraum /Deinen Steinofen.

Nein, natürlich nicht!

Nein, darfst du nicht. Lebe doch deine Kindheit aus

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