Pflichtteilauszahlung- Abgeltungs-/Einverständniserklärung rechtens ?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

paloma: Du solltest dir die Rechte vorbehalten, den von den anderen errechneten Pflichtteilsbetrag zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, Nachforderungen zu stellen, insbesondere Pfichtteilsrestansprüche/Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Die gewünschte Einverständniserklärung solltest du nicht abgeben!

Hallo.... Danke für die Guten Meinungen, Ihr habt mir meine Meinung bestätigt. Vielen herzlichen Dank.

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