pflichtteil /UNTERHALT?

2 Antworten

Du kannst für den Fall Deines Todes einen Vermögensverwalter Deines Vertrauens für das dem Enkel zugedachte Vermögen einsetzen.

Über alles weitere kann Dich ein versierter Notar / Anwalt beraten.

Anstelle des Unterhalts steht dem Kind dann Halbweisengeld zu, das muss die Mutter deines Sohnes dann für ihn beantragen. Das hat nichts mit der Erbmasse zu tun.

Inwiefern du das Erbe deines Sohnes anlegen kannst, das es ihm erst mit 18 ausgezahlt wird, solltest du mit einem Anwalt klären und das Testament entsprechend aufsetzen lassen.

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