Pflichtteil eingeklagt
Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Zur Erklärung: Mein Stiefvater ist im September 2014 verstorben. Meine Mutter und er hatten ein Berliner Testament, welches meine Mutter zur Alleinerbin macht. Mein Stiefbruder hat nun seinen Pflichtteil eingeklagt, wozu er ja berechtigt ist. Nun verlangt sein Anwalt eine Aufstellung des Vermögens 10 Jahre zurück, ausbezahlte Lebensversicherungen etc. Es war 2006 eine LV von meinem Vater ausbezahlt, welche er in Stückelung von 200,00, 6000,00 und 1000,00 auf das Konto meiner Mutter überwiesen hat, mit keinem Verwendungszweck. Davon ist damals das Dach vom Haus neu gedeckt worden. Das Haus gehört meiner Mutter alleine, weil es schon vor der Ehe ihr von meiner Oma überschrieben wurde. Damals hatten meine Eltern noch getrennte Konten. Nun frag ich, was genau muss meine Mutter angeben? Geht es dem Anwalt wirklich was an, was vor 9 Jahren für Gelder da waren etc? Wir dachten immer, das Erbe gilt für den Zeitpunkt des Todes, also Todestag. Wer Rat weiß die Rechtslage? Wäre euch sehr dankbar.
LG Sandrina
2 Antworten
Es istschon richtig, Schenkungen der letzten 10 Jahre werden einbezogen. Jedoch nicht voll, sondern jedes Jahr vermindert sich die Anrechnung um 1/10. Also eine Schenkung von vor 5 Jahren in Höhe von 10.000,00 wurde nur noch mit 5.000,- angerechnet. In der Aufstellung ist sie aber erstmal voll anzugeben.
Bei dem Beitrag zur Erhaltung des Hauses würde ich das aber dazu schreiben, wenn Dein Stiefvater dort mit gewohnt hat, es also die Ehewohnung war.
Was mich wundert, warum das nicht bei der Klage wegen des Pflichtteils auf den Tisch kam, sondern im Nachhinein.
Dann habe ich es falsch verstanden, weil eingeklagt bedeutet, dass es ein Urteil gibt. Hier wurde also erst die Klage eingereicht.
Übrigens, weißt Du, wer der Profiteur der Klage ist?
Das bist Du,, denn Du erbst nun etwas vom vermögen des Stiefvaters. Natürlich hoffentlich erst in vielen Jahren.
Das verstehe ich jetzt nicht. Wieso Ich? Ich bin nicht adoptiert, also "nur das leibliche" Kind meiner Mama. Ja die Klage ist jetzt eingereicht, bevor noch ein Nachlassgericht überhaupt ein Urteil gefällt hat. Er hat auch schon 3.000 Euro als zinsloses Darlehen bekommen, was er nicht zurückzahlt, also mein Stiefbruder. LG
Ganz einfach, weil Deine Mami erbt udn rigendwann wirst Du ja Deine Mami beerben.
Wenn das Berliner Testament "üblich" abgefasst ist, würde beim versterben Deiner Mutter das gesamte Erbe an den Sohn abgeliefert werden. Durch die Einforderung des Pflichtteils ist das aufgehoben.
AHA ne ich dachte immer, wenn meine Mama nimmer ist, bekomme ich ihr Erbe und er den Teil von seinem Vater, welcher ihm zusteht. Von meiner Mama bekommt der nix, ist ja nicht ihr leibliches Kind. Hab ich mich da getäuscht?
Ich möchte noch gerne wissen, ob man meine Mutter zwingen kann ihr Haus zu verkaufen, oder den Bausparer aufzulösen, um das Erbe auszuzahlen. Sie istz mit den Nerven am Ende, weil sie denkt, ihr wird nun alles genommen. Insgesamt sind rund 38.000 € da, wenn man dazu rechnet, was zu Lebzeiten an DiT Fonds, Bausparern und Lebensversicherungen ausgezahlt wurde. Das ist ja nicht viel, aber nun doch der Hammer bei einem Verdienst von rund 900,00€. Danke schon mal für Ihre Antwort LG Sandy
Du liegst richtig, von Deiner Mutter erbst nur Du.
Allerdings ist die Befürchtung Deiner Mutter nciht ganz unbegründet. Der Pflichtteil ist in Geld auszuzahlen.
So wie Du es geschildert hast, ich nehme mal an, das es nicht 200,-, sondern 2.000,- erste Rate war, dann sind das gerade mal 9.000,-. Dazu hätte sie ja die 3.000,- Forderung an den Sohn geerbt, also weitere 3.000,-. Nun müsste man noch wissen, was auf den Konten war, oder sonstige Werte.
Wenn es nur um die genannten Beträge geht. sind es höchstens 30 % von den 9.000,- also 2.700,-. dazu die 3.000,- Forderung sind 5.700,- also Pflichtteil 1/4 = gerundet 1.500,-.
Der Sohn müßte also nur noch 1.500,- seine Darlehens zurück zahlen.
Ich würde dem einfach vorschlagen, er kann die 3.000,- behalten und fertig, dann kann er sich freuen.
Also meine Mama hat zusammengezählt, dass rund 38.000 € gerechnet werden. Das ist das Geld, was jetzt noch auf dem Konto ist plus, dass was in der zehn-Jahresfrist zurück an meinen Papa ausbezahlt wurde. Also Lebensversicherungen, Bausparer und DiT. In wieweit es zurück gerchnet wird weiß ich nicht ( also die 10 Prozent pro Jahr), wir gehen mal von der Summe aus. Wenn in den DiT sagen wir mal am Anfang 3.000 EU zur Anlage einbezahlt wurden und 18.000 ausbezaht lt, werden dann die 3.000 abgezogen? Is des kompliziert, da hat man ja besser keinen raffgierigen Stiefbruder :-) Vielen Dank LG Sandy
Den Vorschlag hat sie ihm am Anfang gemacht, wollte er nicht, weil er denkt er bekommt viel mehr
Ja das macht sie und auch, dass von der LV, die ausgezahlt wurde, das Haus renoviert, welches die gemeinsame Wohnung war und die Karankheit meines Vaters finanziert wurde. Er war seit 8 Jahren krank, das letzte Jahr hatte er noch Krebs bekommen. das muss man ja auch erst mal alles finanzieren können, oder? Wir wissen nur nicht wie die 18.000 verrechnet werden, denn davon ist ein Auto gekauft worden, welches jetzt 9 Jahre alt ist und noch 4.000€ wert. Das hat der Papa ,ja auch gefahren. Außerdem hat er von dem bisserl Geld das übrig war, alte DDR Mopeds gekauft und wieder aufgebaut udn natürlich seinem Herrn Sohn geschenkt, das gibt sie auch mit an.
LG Sandy
Geht es dem Anwalt wirklich was an, was vor 9 Jahren für Gelder da waren etc?
Ja, denn hat "(...) der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird." bestimmt § 2325 Abs. 1 BGB.
Allererdings: "Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt." führt § 2325 Abs. 2 Satz 1 BGB hierzu aus.
Nun frag ich, was genau muss meine Mutter angeben?
Neben den Schenkungen aus der Lebensversicherung sind ferner alle weiteren Zuwendungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall anzugeben, die aus keiner "sittlichen Pflicht", etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke, gegeben wurden.
Das meint aber ebenso von ihm finanzierte gemeinsame Urlaube, dein Taschengeld oder nenneswerte Zuwendungen an dich und Geschenke an Dritte, wobei seine Einkommensverhältnisse Masststab dessen bilden, was als angemessen gilt.
Deine Muitter wäre gut beraten, bei der geforderten Aufstellung genau nachzudenken und wahrheitsgemäße wie vollständige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen :-)
Erfahrungsgemäß wird bei Zweifel der Vollständigkeit und Wahrheit eine eidesstattliche Versicherung über das erteilte Nachlassverzeichnis gefordert, die mit Mindesstrafe von einem Jahr Haft belegt wäre, wenn man deiner Mutter Falschangaben nachweisen könnte :-O
G imager761
Aha. Vielen Dank. Das heißt aber auch, dass mein Stiefbruder , die 3.000 Euro, welche er als zinsloses Darlehen, welche er von meinen Eltern bekommen hat, angeben muss, auch, wenn er behauptet, es sei eine Schenkung!?! Sehr ich das richtig? LG Sandy
Die Frage ist auch, kann es soweit kommen, dass man meiner Mutter das gesammte Geld nimmt, oder sie gar das Haus verkaufen muss? Davor hat sie eigentlich am meisten Angst, da sie Vollzeit arbeitet und trotzdem nur mit 900,00 nach hause geht, Wittwenrente ist ja nun mit 145,00 auch nicht der Knaller.
Liebe Grüße und vielen Dank für die Antworten
Der Pflichtteil ist jetzt erst eingeklagt worden. Das Testament ist lt. Ergericht eröffnet, aber es fand noch keine Verhandlung statt. Vielen Dank für deine Antwort.