Pflichtpraktikum - Haupt- oder Nebenbeschäftigung?

1 Antwort

Das Pflichtpraktikum während des Studiums hat besondere Vorgaben. Du hast Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung, musst aber in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Bei Einnahmen über 470 Euro musst du dich zum Studientarif versichern.

Sozialversicherungspflicht besteht für dich nicht, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Steuern musst du nur dann zahlen, wenn dein jährliches Einkommen den aktuellen Grundfreibetrag übersteigt.