Pflicht zur Steuererklärung Student Midijob und bezahltes Pflichtpraktikum?
Guten Tag,
Ich habe im Rahmen meines Studiums im letzten Jahr von September bis Januar des Folgejahres ein vergütetes Pflichtpraktikum mit einem Entgelt von 600€ absolviert. Dieses war in Steuerklasse 1 eingetragen. Zeitgleich war ich das ganze Jahr über als Werkstudenten in einem Midijob angestellt (Ca. 650€ pro Monat, während des Pflichtpraktikums in Steuerklasse 6, davor StKl. 1). Bin ich verpflichtet für diesen Zeitraum eine Steuererklärung abzugeben? Von Finanzamt habe ich keine Aufforderung erhalten.
Muss ich eventuell Strafen zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Bin ich verpflichtet für diesen Zeitraum eine Steuererklärung abzugeben?
Ja.
Von Finanzamt habe ich keine Aufforderung erhalten.
Das ist auch nicht notwendig, da sich die Verpflichtung aus dem Gesetz ergibt.
Muss ich eventuell Strafen zahlen?
Verspätungszuschläge können/müssen festgesetzt werden.
Es besteht Erklärungspflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Du wirst dazu nicht vom Finanzamt aufgefordert - die Steuererklärung ist eine Bringschuld. Gib sie schnellstmöglich ab. Wenn die Steuer 0 € beträgt oder sich eine Steuererstattung ergibt, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu Verspätungszuschlägen
Du wirst dazu nicht vom Finanzamt aufgefordert
Da hätten die auch allerhand zu tun. Woher sollen die denn wissen, dass eine Erklärungspflicht besteht? Eben dafür gibt es ja die Steuererklärung.
Es kommt auch kein Polizist und fordert mich auf, bei Rot an der Ampel stehenzubleiben. Das muss man auch ohne Aufforderung.