Pflegepauschale & Aussergew.Ausgabe für die Fahrtkosten des familiären Pflegers?
Folgender Sachverhalt für die EkSt Erklärung:
Person A fährt ~40km zu der Elterlichen Wohnung um die pflegebedürftigen Eltern zu unterstützen bei der Hygiene, Einkäufe, Besorgungen, usw sowie Anschaffungen dafür. (beide haben Pflegestufe 3)
In der EKSt Erklärung macht Person A sowohl die Pflegepauschale geltend und zusätzlich unter den Außergewöhnlichen Belastungen die reinen Fahrtkosten zur elterlichen Whg 2x die Woche mit 0,30€/km Tag.
Die MAin des Finanzamt schrieb jetzt: das die Fahrtkosten bei den aussergew.Belastungen gestrichen werden und mit der Pflegepauschale abgegolten werden.
ist das so korrekt oder soll Person A einen Einspruch vornehmen (gestützt auf welche Paragrafen)..
<Anmerkung: im vorherigen Steuerjahr wurde sowohl die Pflegepauschale in Abzug gebracht und die Fahrtkosten in den außergewöhnlichen Belastungen anerkannt… da war es eine andere Sachbearbeiterin>
3 Antworten
Es geht nur eines - entweder der Pflegepauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten, die man dann allerdings auch nachweisen können sollte. Beides mischen geht nicht.
Es ist ja meistens so, dass entweder Pauschalen gewährt werden oder konkrete Kosten dargelegt werden müssen, aber nicht beides.
In diesem Fall findet man die Begründung in Par. 33b Abs. 6 EStG.. "kann er anstelle einer Steuerermässigung nach Par. 33 einen Pauschbetrag geltend machen",
Und Entscheidungen des FA aus dem Vorjahr sind nicht bindend für Folgejahre.
Deine Eltern bekommen doch beide Pflegegeld, welches dafür gedacht ist, es den Personen, die sich kümmern, zu geben.
Das sind doch immerhin 545 Euro pro Person, also 1090 Euro gesamt.
Diese Zuwendung ist für Dich steuerfrei.
Davon sollten dann doch auch die Fahrtkosten mit abgedeckt werden können!?
Oder was verstehe ich gerade nicht?
Und wenn mal eine MAin im FA einen Fehler macht, kannst Du hieraus keine Rechtsansprüche für die Zukunft ableiten!