Pflegepauschale & Aussergew.Ausgabe für die Fahrtkosten des familiären Pflegers?

3 Antworten

Es geht nur eines - entweder der Pflegepauschbetrag oder die tatsächlichen Kosten, die man dann allerdings auch nachweisen können sollte. Beides mischen geht nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Es ist ja meistens so, dass entweder Pauschalen gewährt werden oder konkrete Kosten dargelegt werden müssen, aber nicht beides.

In diesem Fall findet man die Begründung in Par. 33b Abs. 6 EStG.. "kann er anstelle einer Steuerermässigung nach Par. 33 einen Pauschbetrag geltend machen",

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiSqfyXw6P3AhXDDOwKHZYND04QFnoECAUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__33b.html&usg=AOvVaw0ynq32QJSp-rrTLDzNRpc_

Und Entscheidungen des FA aus dem Vorjahr sind nicht bindend für Folgejahre.

Deine Eltern bekommen doch beide Pflegegeld, welches dafür gedacht ist, es den Personen, die sich kümmern, zu geben.

Das sind doch immerhin 545 Euro pro Person, also 1090 Euro gesamt.

Diese Zuwendung ist für Dich steuerfrei.

Davon sollten dann doch auch die Fahrtkosten mit abgedeckt werden können!?

Oder was verstehe ich gerade nicht?

Und wenn mal eine MAin im FA einen Fehler macht, kannst Du hieraus keine Rechtsansprüche für die Zukunft ableiten!