Pflegefall - muss auch die Schwester zahlen?
Folgender Fall:
eine ältere Dame muss ins Pflegeheim. Der Sohn hat kaum Einkommen. Nun macht sich die Schwester der Frau Gedanken, ob sie zu Zahlungen herangezogen werden kann.
Kann es sein, dass sie an den Kosten beteiligt wird oder betrifft das nur die Kinder bzw. Eltern?
Für sachdienliche Hinweise wie immer vielen Dank!
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Es sind nur Kinder und Enkelkinder (also direkte Verwandschaftslinie) für Ihre Eltern bzw. Großeltern unterhhaltspflichtig. Geschwister und andere Verwante sind es laut SGB nicht. Daher braucht die Schwester der zu Pflegenden Person keine finanziellen Verpflichtungen (laut SGB) befürchten.
siehe: http://www.jurablogs.com/de/teure-eltern-wer-zahlt-das-pflegeheim