Pflegefall - muss auch die Schwester zahlen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es sind nur Kinder und Enkelkinder (also direkte Verwandschaftslinie) für Ihre Eltern bzw. Großeltern unterhhaltspflichtig. Geschwister und andere Verwante sind es laut SGB nicht. Daher braucht die Schwester der zu Pflegenden Person keine finanziellen Verpflichtungen (laut SGB) befürchten.

siehe: http://www.jurablogs.com/de/teure-eltern-wer-zahlt-das-pflegeheim