Pflegeassistent nach der Ausbildung?

1 Antwort

Hier ist nicht das richtige Forum für ausländerrechtliche Fragen.

Wenn die Arbeitserlaubnis bzw. die Aufenthaltsgenehmigung allerdings vom Status "Fachkraft" abhängt, musst Du wohl eine Ausbildung zur "Fachkraft" nachweisen. Daran kann dann auch ein Anwalt nichts ändern.

Möglicherweise wird die bisherige Ausbildung auch angerechnet, wenn Du den Abschluss anstrebst.