Pfandtausch welche Gebühren?
Ich habe im letzten Jahr mein Haus verkauft und eine Eigentumwohnung gekauft. Auf dem Haus waren zwei Bausparverträge und ein KFW Dahrlehn vorhanden. Einen Bausparvertrag und das KFW Dahrlehn habe ich auf die Wohnung per Pfandtausch überschreiben lassen. Für den anderen Bausparvertrag habe ich eine Vorfälligkeit bezahlt (3670,18 € ) er hätte noch bis 2015 zur Zuteilung gehabt. Die Bank hat mir für den Pfandtausch 1465,00€ vom Konto abgezogen und begründet es am Telefon als Gebühr für den Pfandtausch Prozentual 1%. Ist das Rechtens und gibt es ein Urteil?
2 Antworten
Das ist leider nicht gesetzlich geregelt und es gibt dazu auch keine Rechtssprechung, die das verbietet.
Aus meiner Praxis als unabhängiger Baufinanzierungsberater kenne ich Gebühren von Null bis 1% der Darlehenssumme. Alles was darüber geht halte ich für rechtlich angreifbar. Aber ich fürchte die 1%, die man Ihnen berechnet hat, müssen Sie schlucken.
Reden Sie nochmal mit Ihrem Bankberater, verhandeln hilft in solchen Fällen manchmal.
Alexander Solya

keine Rechtssprechung, die das verbietet
Da das Gesetz einen Anspruch auf solchen Pfandtausch nur bei Wertpapieren vorsieht, ist es eine freiwillige Aktion. Da hielte ich es sogar für denkbar, dass die Bank sich bei Weigerung, die veranschlagte Gebühr zu zahlen, garnicht auf den Tausch einzulassen.
Es geht im Grunde um eine Neubeleihung mit Wertermittlung. Beleihbarkeitsprüfung, Grundschuldbestellung, Grundschuldeintrag prüfen, Prüfung sämtl. sonstigen Beleihungsunterlagen Ausnahme Boniättsprüfung.
Bis 1 % Bearbeitungsgebühr halte ich für gerechtfertigt.