Pfandfreigabe bei Grundstückstausch?

1 Antwort

Marinac

Vermutlich ergab sich durch den Tausch keine wesentliche, die Sicherheit der Bankgrundschuld tangierende Sachwertbeeinträchtigung. Deshalb dürfte es der Grundpfandrechtgsgläubigerin ohne weiteres möglich sein, die Pfandentlassung zu erklären und die Pfandunterstellung des getauschten Zuflurstücks zur Auflage zu machen.

Allgemein entwirft der amtierende Notar die Urkunde, so dass es für die Bank keinen großen Aufwand bedeutet. Es dürfte auch im Interesse der Bank liegen, dass gerade im Falle der Verwertung die Einfahrt grundbuchlich geregelt ist.

Vielleicht ist es dem Notar möglich, Dampf zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung