Pfändungsgrenze bei Altersheimaufenthalt des Ehegatten

2 Antworten

Die derzeitige Pfändungsfreigrenze liegt bei 1073€. Aber ob und wie viel zugezahlt werden muss hängt von den Kosten ab, die für Wohnung, Arbeit, sonstige Verpflichtungen vorhanden sind. Eigene Ersparnisse, Altersvorsorge, eigenes Wohneigentum, Wohneigentum das mit in die Ehe gebracht wurde werden nicht herangezogen. Kreditzinsen verringern die Zuzahlung ebenfalls. Man kann selbstverständlich auch jetzt noch einen Kredit aufnehmen, z. B. für Wohnungs/Eigenheim Modernisierung, aus und Umbau.

Jetzt merke ich es erst Frage von 2012!