Pfändung trotz Privatinsolvenz?

3 Antworten

Wenn die Pfändung 01/2013, also vor der Insolvenz 03/2013 bekannt war, müßte sie eigentlich in der Gläubigerauflistung (Insolvenztabelle) zur Privatinsolvenz stehen.

Wenn das so stimmt, wurde im Zuge der Insolvenzvorbereitung, vom Schuldnerberater eine Vergleichsverhandlung geführt, bzw. hat der Gläubiger einer solchen Einigung, entweder altiv durch Ablehnung oder passiv durch Schweigen (nach Fristsetzung) widersprochen. Beides führt zur, für die Insolvenzbeantragung notwendigen, Negativbescheinigung.

Pfändet der Gläubiger nun trotzdem, verhält er sich grob rechtswidrig.

Deshalb sofort den Insolvenzverwalter über diesen Vorgang informieren. Nur der kann durch ein Schreiben / Fax an die Bank (und den Gläubiger) die drohende Kontopfändung verhindern.

Nachtrag:

Sollte der Treuhänder nicht unmittelbar handeln (weil er vielleicht im Urlaub ist), sollten Sie sich direkt ans Insolvenzgericht wenden.

Das Insolvenzgericht wird der Bank und dem Gläubiger die Pfändung(en) per einstweiliger Anordnung untersagen.

Grundlage ist § 89 InsO.

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@Juergen010

Ja ich hatte auch befürchtet, dass der Insolvenzverwalter evtl. zu träge sein könnte. Daher mein ( unzulänglicher) Rat, sich direkt mit dem Insolvenzbeschluß an die Bank zu wenden. Das wird zumindest nicht schaden. Denn ich weiß ja nicht, ob Gerichte wirklich schneller als Insolvenzverwalter sind...

Danke für die guten Infos!

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Zunächst einmal zur Beruhigung: Das Geld ist erstmal nur gesperrt und noch nicht an den Gläubiger überwiesen, denn zum Schutz der Schuldner gibt es eine vier-Wochen-Frist. Den Paragrafen finde ich momentan leider nicht.

Es gibt schon bestimmte Schulden (z.B. aus unerlaubten Handlungen), die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen. Das vermute ich hier nach vier Jahren aber nicht.

Du solltest schnellstens Deiner Bank den Beschluß über die Insolvenzeröffnung vorlegen und der Pfänddung widersprechen und Dein Insolvenzverwalter sollte dem Pfändungsversuch widersprechen.

Soweit erstmal meine aus Halbwissen bestehende Antwort, falls keine Fachleute antworten.

Irgendwas fehlt hier wieder mal.

"Die Pfändung ist vom Januar 2013" - wie kommst Du da auf jetzt ?

Ja, ist schon doof, wenn man die Frage nicht versteht, nä?

Vielleicht ist ja der Fragesteller so freundlich, Dir zu antworten.

Aber alle anderen Leser müssen vorher Deine Antworten lesen. Ob sie das wohl wollen?

 Bei mir ist es negativ zu beantworten.

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