Pfändung trotz Pfändungsfreibetrag?
Ich habe einen Pfänungsüberweisuzngsbeschluss (PfÜ) erhalten, in dem auch die Erstattung von Steuern, alle sonstigen Versicherungsleistungen, Kaution für meine Mietwohnung usw. enthalten sind.
Frage: Ich habe einen Pfändungsfreibetrag in Höhe von ca. 1600 €. Wie wird dieser Pfändungsfreibetrag bei den einzelnen Pfändungen berücksichtigt? Muss ich das jedes mal angeben, wenn mal wieder was gepfändet wird?
1 Antwort
vorausgesetzt du hast ein P-Konto bei deiner Bank beantragt, hast du bis zur Höhe des mtl. Freibetrags Zugriff auf dieses Konto. Der monatl. eingehende übersteigende Geldbetrag wird durch die Bank an den/die Gläubiger ausgekehrt.
https://www.schuldnerberatung.de/pfaendungs-und-ueberweisungsbeschluss/
Falls kein P-Konto eingerichtet, geht das gesamte Guthaben an die Gläubiger und du stehst mittellos da, dh. keine Mietzahlungen und andere zu zahlende Verbindlichkeiten mehr möglich ‼️
Es reicht wenn der Bank ein Pfändungsbeschluss vorliegt....
Über den Freibetrag kannst du als Kontoinhaber verfügen (z.B. durch Barabhebungen, Überweisungen, aber auch über Daueraufträge und Einzugsermächtigungen).
Aus welcher Quelle Einzahlungen auf dein Konto erfolgen bzw. die Art der Einkünfte (ob Arbeitslohn, Sozialleistung, Steuererstattung usw.) kommt es im bestehenden Kontopfändungsschutz nicht an.
Das ist ein unsinniger Gedankengang. Für Krankenkasse und Finanzamt zählen nur Deine Einkünfte. Was Du von Deinen Einkünften bezahlst ( ob nun freiwillig ein Urlaub bezahlt wird oder unfreiwillig Schulden bedient werden) ist vollkommen egal.
Der Vermieter darf nach Deinem Auszug die Kaution nicht an Dich auszahlen, auch da interessieren Deine weiteren Pfändungen nicht.
Ich habe ein P-Konto! Ich wollte eigentlich wissen, ob z.B. bei Finanzamt oder bei meinem Vermieter oder bei der Erstattung von Rezeptkosten bei der Krankenkasse die Pfändungsfreigrenze zählt und wenn JA, wie erfahren der Vermieter, das Finanzamt oder/und die Krankenkasse von meiner Freigrenze?