Pfändung bei Kontowechsel?
Hallo Ihr Lieben. Ich habe jetzt mein Konto gewechselt und habe jetzt auch bei meiner neuen Bank ein P-konto. Jetzt war auf dem alten Konto ja noch eine Pfändung. Wie läuft das jetzt dieser Pfändung weiter? Der Gläubiger bekommt Bescheid, dass das alte Konto gelöscht ist und dann muss er einen neuen Antrag zur Zwangsvollstreckung stellen auf mein neues Konto oder wie läuft das?
Viele Grüße
2 Antworten

Das Gläubiger wird vermutlich von der bisherigen Bank darüber informiert, dass das Konto aufgelöst wurde und sich die Pfändung des alten Kontos somit erledigt hat... Ist das alte Konto denn auch tatsächlich aufgelöst worden?
Mit dem bisherigen Vollstreckungstitel kann der Gläubiger nun einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber der neuen Bank erwirken.


Versuchst du vor deinen Gläubigern davon zu laufen?
das war keine besonders kluge Idee.

Das wird verschieden argumentiert...
Zum einen soll damit den Gläubigern signalisiert werden, dass man die Entschuldung bereit ist durchzuziehen (u.a. da man keinen Gläubiger mehr bedient und damit vielleicht die Gesprächsbereitschaft zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung erhöht).
Zum anderen wird dazu geraten, wenn vor Antragsstellung bereits Pfändungen vorliegen, da dies angeblich häufig zu Problemen mit der Bank (sowohl während des Insolvenzverfahrens, als auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung) führen würde.
Ob das jetzt nun wirklich Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt...

Keine besonders schlaue Antwort, wenn man den Hintergrund nicht kennt
In Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz wird dies von den Schuldnerberatungen oftmals so empfohlen...