Pfändung bei Kontowechsel?

2 Antworten

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Das Gläubiger wird vermutlich von der bisherigen Bank darüber informiert, dass das Konto aufgelöst wurde und sich die Pfändung des alten Kontos somit erledigt hat... Ist das alte Konto denn auch tatsächlich aufgelöst worden?

Mit dem bisherigen Vollstreckungstitel kann der Gläubiger nun einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber der neuen Bank erwirken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Alles klar, dann weiß ich Bescheid :)

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Versuchst du vor deinen Gläubigern davon zu laufen?

das war keine besonders kluge Idee.

In Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz wird dies von den Schuldnerberatungen oftmals so empfohlen...

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@rocko597

Das wird verschieden argumentiert...

Zum einen soll damit den Gläubigern signalisiert werden, dass man die Entschuldung bereit ist durchzuziehen (u.a. da man keinen Gläubiger mehr bedient und damit vielleicht die Gesprächsbereitschaft zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung erhöht).

Zum anderen wird dazu geraten, wenn vor Antragsstellung bereits Pfändungen vorliegen, da dies angeblich häufig zu Problemen mit der Bank (sowohl während des Insolvenzverfahrens, als auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung) führen würde.

Ob das jetzt nun wirklich Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt...

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@orgel

Ok. Für mich schaut’s aus wie ne Maßnahme um Zeit zu gewinnen ..

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@orgel

Ein Bankwechsel ist z.B. sinnvoll, wenn Schulden bei der Bank bestehen. Es ist bei belastetem (und gestrichenen) Dispo sehr mühselig, über den pfändungsfreien Betrag zu verfügen, auch wenn theoretisch ein Anspruch darauf besteht.

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Keine besonders schlaue Antwort, wenn man den Hintergrund nicht kennt

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