Pfändbares Einkommen?

3 Antworten

Ich meine, die erhöhten Freibeträge laut Pfändungstabelle greifen nur bei einer Lohnpfändung automatisch bzw. müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Beim P-Konto ist es automatisch nur der Grundfreibetrag von ca. 1.330. Ich bin auch nicht sicher, ob man den Betrag beim Vollstreckungsgericht hochsetzen lassen kann, das hatte ich schon öfters mal gegoogelt.

Der Freibetrag für das P-Konto beträgt ab dem 1.7.22 1.340€, somit unterliegen 567€ der Pfändung, sofern es nicht noch den letzten Monat betrifft, da lag der Freibetrag noch bei 1.260€. Da wären dann 647€ pfändbar. Die Tabelle für Lohn- und Gehaltspfändungen findet beim P-Konto keine Anwendung. Warum das bis heute nicht vereinheitlicht wurde, kann ich auch nicht erklären. Ist aber so. Das Vollstreckungsgericht wird in dem Fall auch nicht weiterhelfen können… (bezogen auf die Antwort von Andri123)

Lohnpfändunf ungleich Kontopfändung.

Hat dich jemand gezwungen über deine Verhältnisse zu leben?

👌👍👏👏👏

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