Personalservice als Unternehmer mit anzubieten, wenn ich von 12 € Mindestlohn ausgehe?
Hallo,
wir wollen noch zusätzlich Service Personal anbieten , jedoch wissen wir jetzt nicht wieviel wir an kompletten Unternehmenssteuern inkl. Betriebskosten auf die 12 € Mindestlohn netto drauf rechnen müssen.
4 Antworten
als Unternehmer
sorry - aber was seid Ihr denn für Unternehmer, die bereits an den simpelsten Werten scheitern?
Desweiteren stehen einem Minijobber auch Urlaubsansprüche zu ..... mindestens 4 Wochen im Jahr.
Außerdem besteht Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Erkrankung.
usw. ......
Hier werden beispielsweise Haushaltshilfen von seriösen Anbietern (die vermutlich auch nicht mehr als 12,-€ Stundenlohn brutto erhalten) mit 25,-€ abgerechnet.
Die Steuer musst Du ja nicht mit kalkulieren, sondern nur die Kosten. Besteuert wird doch nur der Gewinn.
Du musst also den Preis kalkulieren, indem Dir
1. die Kosten als Arbeitgeber bekannt sind ( Lohnfortzahlung, Urlaub, Arbeitgeberanteile an der SV, evtl. Lohnzahlung ohne Aufträge etc.) .
2. Dazu kommen noch die Gemeinkosten (Lohnbuchhaltung, Steuerberater, Personalaufwand für das Generieren von Aufträgen und die Organisation von Personal/Vertretungen im Krankheitsfall etc.)
Ach, nun weiss ich wieder, was ich noch schreiben wollte. Du musst natürlich in die Kalkulation miteinbeziehen, wieviel Gewinn Du mit diesem Service erzielen willst.
mindestens 25 - 30 Euro pro Stunde !!!
wir wollen noch zusätzlich Service Personal anbieten ,
Was bietet Ihr denn in der Hauptsache an?
Ihr müsst die Dienstleistung kalkulieren, aber Euch auch mit den gesamten Vorschriften der Personalüberlassung befassen, denn das ist genehmigungspflichtig.
Was hat ein Minijob mit 12€ Mindestlohn zu tun?