Pauschbetrag GdB Steuer?
Hallo, kann ich den durch GdB 100 ( Bescheid ist neu) resultierenden Pauschbetrag erst in der Steuererklärung für 2020 geltend machen oder geht das auch im laufenden Kalenderjahr? Danke.
Also : Meine Frau ist krankheitsbedingt in voller Erwerbsminderungsrentre, Bescheid über GdB 100 ab 01/20 liegt vor. Die Frage ist ob sich im laufenden Jahr schon was machen lässt was den Pauschbetrag betrifft oder erst in der Steuererklärung für 2020...
1 Antwort
Bei den sehr üppigen Angaben die Du machst ist es schwer zu ergründen.
Wärst Du Arbeitnehmer, könntest Du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Hast Du als Rentner, oder Gewerbetreibender Vorauszahlungen zu leisten, dann kannst Du sie herabsetzen lassen.
So ist es, also genau hinein sehen und eventuell schon ab 2019 verwenden.
Es steht zwar
ab 01/20
in der Sachverhaltsdarstellung, trotzdem wollte ich es nicht unerwähnt lassen.
Ich merke mal wieder, ich lese wie ich Golfe, schnell und oberflächlich. ;-) :-)
Und da der GdB-Bescheid meist auch für die Vergangenheit ausgestellt wird, ist er ein Grundlagenbescheid führt bei der Einkommensteuer zu einem rückwirkenden Ereignis, so dass auch die Bescheide für die Vergangenheit zu ändern sind.
Je nachdem, ab wann der GdB gilt.