Partyankündigung trotzdem Ruhestörung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechtslage ist eindeutig: nach 22 h darf nur in Zimmerlautstärke gefeiert werden.

Es gibt zwei Konsequenzen:

Die um den Schlaf gebrachten Nachbarn dürfen und können entweder das Ordnungsamt oder die Polizei (je nach Bundesland) rufen und auch Strafanzeige wegen ruhestörenden Lärms stellen. Normalerweise gibt es eine Ermahnung der Polizei für die Feiernden und die Ankündigung die Anlage vorläufig sicherzustellen, wenn sie wiederkommen müssen.

Beim Vermieter sollte man schriftlich das Verhalten der öfters feiernden Nachbarn bemängeln, und diesen auffordern die Nachbarn wegen vertragswidrigen Verhaltens abzumahnen.

Es gehört zu den Mythen und Märchen, dass man ab und zu mal eine lautstarke Party feiern darf. Selbst Juristen sind von diesem Irrglauben ergriffen. Vor etlichen Jahren sorgte in meiner Heimatstadt für große Heiterkeit, dass ein Staatsanwalt -der auch noch Sohn eines für seine Sittenstrenge bekannten Schnellrichters am Amtsgericht war- in seinem Garten so etwas veranstaltet und der herbeigerufenen Polizei frech verkündet hatte, das dürfe er einmal pro Jahr. Das Ordnungsamt war anderer Auffassung und stellte einen Bußgeldbescheid zu gegen den der Staatsanwalt Einspruch erhob. Von einem Kollegen seines Vaters mußte er sich dann in öffentlicher Verhandlung über die wahre Rechtslage belehren lassen. Die Boulevardpresse hatte dann ihre Aufmacherstory...

Ob regelmäßig oder einmalig, ob angekündigt oder nicht: Die Nachtruhe muß eingehalten werden. Ein Recht auf Partylärm gibt es nicht. Man könnte die Polizei rufen. Die bessere Alternative dazu aber wäre, das Ordnungsamt einzuschalten: In meiner Heimatstadt hat das Ordnungsamt für solche Fälle einen Tag und Nacht tätigen Einsatzdienst, der sich solcher Beschwerden umgehend annimmt. Die Polizeikräfte hingegen haben oftmals dringendere Sachen zu erledigen.

Außerdem würde ich mich beim Vermieter beschweren. Wenn Du mutig bist, kannst Du den Nachbarn vorab schriftlich androhen, gegen sie Strafanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten (=Beeinträchtigung durch fehlenden Schlaf) oder, dass Du eine einstweilige Verfügung gegen sie beantragst, wenn sie Dir nicht vorab schriftlich versichern, dass ab 22.00 Uhr Nachtruhe ist.

Von wegen "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"...

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@Meandor

Es machte sich unter den Kollegen eine gewisse Schadenfreude breit. Vermutlich insbesondere bei all denen, die nicht eingeladen waren.

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