Partner hat Haftbefehl offen (6 Monate) ich bin schwanger. Was tun?

2 Antworten

Kann er die Vaterschaft dann überhaupt anerkennen?

Die kann er bereits jetzt - vorgeburtlich anerkennen. Und selbst wenn nicht ... am Leistungsanspruch würde es nichts ändern, wenn die Vaterschaft des Kindes nicht anerkannt wäre.

Und was habe ich für finanzielle Möglichkeiten (Unterhaltsvorschuss, etc.)

Bezahlt der KV nicht .... kannst / wirst Du Unterhaltsvorschuss in Höhe von (derzeitiger Stand ) 165 Euro erhalten, ebenso wie Dir zumindest Basiselterngeld 300 Euro - zustehen würde. Außerdem erhältst Du wie andere Eltern auch Kindergeld in Höhe von momentan 204 Euro / steigt ab Januar 2021 auf 219 Euro. Selbstverständlich werden diese Einkünfte alle vollumfänglich auf Deinen / Euren Bedarf angerechnet werden.

Soweit Du nach den Richtlinien von SGB II als alleinerziehend gelten würdest , hättest Du zusätzlich Anspruch auf den entsprechenden Mehrbedarf = 36 % Deines Regelsatzes.