Ich bin in die Abofalle von Parship geraten, was kann ich tun?

7 Antworten

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Habe nach 6 Tagen den Widerruf in anspruch genommen und sollte durch den ominösen Wertesatz statt 158 Euro für das halbe Jahr, jetzt 179 Euro Zahlen. LOL. Leider sagte mir mein Anwalt, dass ich dies als Lehrgeld abhaken kann oder es zurückbuche wenn es noch möglich ist. Das war es tatsächlich aber jetzt kommt Paypal ins Spiel. Da sind jetzt nähmlich die 158 Euro offen. Vom Regen ind die Traufe sag ich da nur. Das ganze ist nun mal ein System, in das man leicht reintappen kann aber nicht mehr rauskommt. Mal sehen was das OLG Hamburg in diesen veröffendlichten Fällen entscheidet.

du schreibst:

Damals hieß es nur wir bestätigen die Kündigung ihres Abos.

.......somit wurde die Kündigung  n u r  angenommen und bestätigt, allerdings zum nächstmöglichen Termin und dieser ist erst in einem Jahr, weil du die lt. AGB, 3 monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten hast. Die Email informiert dich jetzt nur über die rechtmäßige Verlängerung des Abo's.

Sollten die AGB's  keine eindeutige Information zu Kündigungsfristen enthalten, dann hätte eine Klage evtl. Erfolg - kannst du das nachweisen ?

Ansonsten kommen auf die schon bestehenden Kosten von Parship, noch welche für den Anwalt hinzu. 

Zitat Mikadoo:  Alle 11 Minuten findet man einen Depp....

Wenn ich die Werbung sehe/höre "Alle 11 Minuten verliebt sich jemand bei PS" denke ich stets "das arme Schwein". Denn das er/sie sich allein verliebt, reicht ja nicht!

Wichtig ist, wird er/sie von der begehrten Person auch zurückgeliebt oder entsteht ein ganz bedauernswerter Umstand mit viel Liebeskummer...

Wenn du schon so viel löhnen musst, dann nutze es auch intensivst. Wünsche viel Erfolg !!!

Ich weiß konkret von einer Betroffenen des Portals "ElitePartner". Das Problem war zwar im Detail anders, aber es war im Ergebnis auch so, daß EP Geld für angebliche Dienstleistungen haben wollte. Auf meinen Rat hin hat die Betroffene einfach mitgeteilt, daß sie den Anspruch nach Grund und Höhe bestreitet und dann nicht mehr reagiert. Es folgte über Monate hinweg zunächst per Inkassobüro und dann per Anwalt die Drohung gerichtlicher Geltendmachung. Passiert ist das nie und da der Fall schon fast 3 Jahre zurück liegt ist davon auszugehen, daß auch nichts mehr kommt.

Natürlich ist das keine Garantie dafür, daß sich Dein Fall ebenso entwickeln wird. Allerdings habe ich den Eindruck, daß diese Anbieter schon so viel Prozesse verloren haben, daß sie sich nicht so recht vor Gericht trauen. Jeder verlorene Prozeß ist ja ein Präjudiz für andere Betroffene und das will man vermeiden.

Laß Dich am besten von der Verbraucherzentrale beraten. Die haben den Überblick darüber, welche der AGB von Parship wirksam sind und welche nicht.


Elite Partner ist ein anderes Thema. Bei denen ist der Ruf auch ruiniert. Parship hat einen ganz anderen Ruf. Ich nutze beide nicht - mache das in Eigenregie :-)))

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Der Kunde hat null Einsicht, wann er frisst, gerechnet Kündigung muss.

Einsicht hat er aber in § 309, Nr. 9 BGB. Dort stehen die gesetzlichen Höchstgrenzen für Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen.

3 Monate sind statthaft.

Ob man hier tatsächlich gerichtliche Schritte einleitet (Mahnverfahren oder Klage) steht auf einem anderen Blatt. Die Onlinesinglebörsen haben sich schon einige Watschn durch die Vebraucherzentrale und von dieser erstrittenen Urteile eingefangen.

Auf das Gekläffe von Inkassobüros und Rechtsanwälten muss man nicht viel geben.