Parkticket im Parkhaus verloren - muss man maximalen Betrag zahlen?

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Mit dem ziehen eines Parkscheines erkennt er die AGB an.

In diesen AGB steht, das der max. Betrag fällig wird udn nciht, dass in dem Fall sich einer hinsetzt um mit dem Überwachungsvideo zu prüfen, wann er nun wirlich gekommen ist.

Ausserdem wäre die Frage zu klären, ob er billiger wegkommt, wenn man einen Mitarbeiter dafür abstellt, die Kassette zu wechseln, udn sich dann hinsetzt um das zu prüfen (sagen wir mal kosten 25-40 euro) udn ihm stattdessen das in Rechnung stellt.