Pacht Zahlen trotz Corona?

2 Antworten

Erstmal musst du es nicht zahlen. Wenn dadurch Einnahmen verloren gehen wird es vielleicht vom Staat zurückgezahlt..

Ich hoffe für dich dass dir die Hütte erhalten bleibt.

Lg

Kabinettsbeschluss vom 23.3.2020:

Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume sowie für Pachtverhältnisse wird das Recht der Vermieter zur Kündigung eingeschränkt. Wegen Miet-/Pachtschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter/Verpächter das Miet-/Pachtverhältnis nicht kündigen. Die Verpflichtung der Mieter/Pächter zur Zahlung der Miete/Pacht bleibt allerdings bestehen. Mieter/Pächter erhalten also kein Leistungsverweigerungsrecht. Sie bleiben damit nach allgemeinen Grundsätzen zur Leistung verpflichtet und können gegebenenfalls auch in Verzug geraten.