P-Konto mit Pfändung - Betrag wird von der Bank abgeführt wann ist das Konto wieder frei?
Okay also der Titel ist jetzt vielleicht ein wenig verwirrend.
Mein Mann besitzt ein P-Konto mit einem Guthaben weit über dem Monatlichen Freibetrag und anscheinend hat er eine Zahlung für die Krankenkasse vergessen.
Dann kam das Schreiben der Bank mit der Pfändung, nun ist mein Mann davon ausgegangen das der Betrag automatisch direkt an den Gläubiger abgeführt werden würden, da sein Guthaben mehr als ausreichend ist. Das war nun nicht der Fall.
Da aber anscheinend alle Zahlungen des laufenden Monats mit einberechnet wurden, ist der Freibetrag erreicht und der Monat dauert ja noch was. Morgen haben wir dann ENDLICH den Termin bei der Bank und wollten die Pfändung per Auftrag direkt abführen lassen.
Weiss zufällig einer wie lange es dann dauert bis wir wieder über das Gesamte Guthaben Verfügen können? Da noch zwei / drei Buchungen abgehen und ich nur sehr ungerne möchte das diese zurück gehen.
Danke schon mal für die Antworten und noch eine angenehme Nachtruhe!
1 Antwort

Zunächst einmal verweise ich zu Teil 1 Ihrer Frage auf § 835 Abs. 3 S. 2 ZPO:
"Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst vier Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden; ist künftiges Guthaben gepfändet worden, ordnet das Vollstreckungsgericht auf Antrag zusätzlich an, dass erst vier Wochen nach der Gutschrift von eingehenden Zahlungen an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden darf."
Bei einem P-Konto kommt dann noch § 835 Abs. 4 S. 1 ZPO hinzu:
"Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen."
Somit besser selber sofort tätig werden; spart Verzugszinsen! Vor vier Wochen nach Zustellung wird keine Bank in Deutschland bei Beachtung der der Rechtslage zu Kontopfändungen bei einer natürlichen Person Geld an den Gläubiger abführen. Bei einem P-Konto kann es noch länger dauern.
Zu Teil 2: In der Tat werden bei einem gepfändeten P-Konto sämtliche Verfügungen eines lfd. Monats wie Abhebungen. Lastschriften, Daueraufträge, Darlehensraten usw. addiert und vom individuellen Freibetrag abgezogen.
Zur eigentlichen Frage: Im Zweifel so lange, bis vom Pfändungsgläubiger oder dessen Rechtsanwalt / Inkassobüro die Freigabe bei der Bank vorliegt und dort bearbeitet worden ist - gesetzl. Fristen dazu gibt es keine. Sie können es nur dadurch zu beschleunigen versuchen, daß Sie gleich nach erfolgter Überweisung einen Kontoauszug mit dem Umsatz als Nachweis ausdrucken lassen und diesen per Fax / E-Mail an den Gläubiger / dessen Vertreter senden mit der bitte um zeitnahe Erledigung der Pfändung. Deshalb nie so lange warten, sondern spätestens nach Eingang einer (neuen) Pfändung auch bei einem P-Konto reagieren.