P-Konto ELTERNGELD FREIGABE

1 Antwort

Nein. Dir ist anscheinend nicht klar, wie das P-Konto funktioniert.

Du hast keinen Anspruch auf das Elterngeld oder irgendeine andere Gutschrift auf dem Konto. Du hast lediglich einen Anspruch auf einen bestimmten maximalen Betrag pro Monat, sofern er als Guthaben auf dem Konto liegt.

Damit ist es vollkommen korrekt, daß die Auszahlung im April verweigert wird, während sie im Mai (neuer Monat) wieder möglich wäre.