P-Konto bei Bafög-Verzögerung

2 Antworten

Es steht ja alles im Gesetz, achte dort auf Absatz 4:

www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html

Es bedarf somit eines Antrags an das Vollstreckungsgericht um einen Freibetrag festzusetzen welcher vom an sich bestehenden Freibetrag abweicht. Sinn macht ein solcher Antrag für Dich natürlich nur, wenn das Guthaben insgesamt auf Jahressicht innerhalb der Freigrenzen liegt. Ohne Beschluß des Vollstreckungsgerichts sind die Freigrenze übersteigende Gutschriften pfändbar.

Zumindest zunächst ist für Sie nicht § 850k Abs. 4 ZPO relevant, sondern § 850k Abs. 1 S. 3 ZPO: "Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst." Sofern Sie nun Ende Oktober 2012 BaföG-Nachzahlungen für einen oder mehrere Monate bekommen sollten, können Sie zwar entsprechend Ihrer Sachverhaltsschilderung im Oktober 2012 nur noch über einen kleineren Teilbetrag, aber ab 02.11.2012 (01.11.2012 ist ein Feiertag) wieder über mind. 1.028,89 EUR verfügen. Sollte der von Ihnen erwartete Nachzahlungsbetrag diesen Betrag von 1.028,89 EUR (zzgl. des noch offenen Rests für Oktober 2012) übersteigen, müssten Sie dann aber den Antrag nch § 850k Abs. 4 ZPO beim Vollstreckungsgericht stellen, wenn Sie über den Gesamtbetrag der Nachzahlung trotz Pfändung verfügen wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

Ich besuche derzeit die meisterschule und mein Bafög Antrag ist in der Bearbeitung! Bei der Sparkasse würde mir gesagt das zB die Caritas einem den mehrbedarf bescheinigen kann und mann somit über den Betrag verfügen kann! Bei mir übersteigt selbst nur die lehrgangsgeburh meine pfandungsfreigrenze! Der Antrag ist frühstens 3 Monate nach meinen lehrgangbeginn bearbeitet und ich habe sowohl kursgeburh wie auch unterhält beantragt! Kann mir wer sagen ob das berücksichtigt wird bei der bank?

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@langnase

Hi, ich würde keinesfalls das Bafög für die Lehrgangsgebühren auf das Pfändungsschutzkonto überweisen lassen.

Beträge, die über den Freibetrag hinaus gehen sind erstmal weg.

Da hat die Bank keinen Spielraum! Ich habe keine Ahnung ob man dafür, zweckgebunden, einen zusätzlichen Freibetrag bekommen könnte. Das muß vorab geklärt werden. Sonst ist das Geld ggf. weg.

 Zahlungen Monatsende/Monasanfang werden berücksichtigt und stehen im neuen Monat wieder zur Verfügung!

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