Onlyfans Gewerbe?

1 Antwort

Um das zu zweit korrekt aufzusetzen und auch sicherzustellen, dass beide Seiten Einblick in den Finanzen haben, und der Gewinn entsprechend gemeinsamer Vereinbarung geteilt wird, erscheint mir die Gründung einer GbR sinnvoll.

Die Person verdient nichts kriegt also keinen Cent ab ich mache alles nur sie muss sich halt Verfizieren wird also keine Einnahmen haben

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@urcho

Männlich daher kommt nicht viel bei rum

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@FrageOnly

Was du hier beschreibst klingt für mich nach ausbeuterischer Zuhälterei. Diese ist strafbar.

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@urcho oder Anstiftung zur gewerblichen Prostitution § 180a StGB und/oder § 181a StGB - Zuhälterei
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