"offizielle" Rechnung niedriger als Zollrechnung

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Bei der Erstellung von Commercial Invoices gibt es eine gewisse Flexbilität bei der Festlegung der Handelswerte von Waren. In diesem Rahmen kann ein Lieferant sicher einen plausiblen Wert festlegen. Allzu offensichtliche Unterbewertungen werden jedoch als Versuch der Steuerhinterziehung bzw. Verstoß gegen Deklarationspflichten gewertet. Da diese vom Lieferanten ausgehen, ist zunächst dieser dafür verantwortlich, nicht der Empfänger.

Vielen Dank für die Info. Es ist also zollrechtlich kein Problem, bei Einfuhr bspw. von 100 Hosen einen commercial wert von 200 US$ anzugeben, auch wenn die normale bezahlte Rechnung über bpsw. 300 US$ lautet?? Habe ich das so richtig verstanden?

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