Österreichische Spesen/Diäten in Deutschland versteuern?

1 Antwort

Doppelbesteuerungsabkommen (insbesondere das mit Österreich) enthalten normalerweise eine Gleichbehandlungsklausel. In diesem Fall lautet diese im Prinzip

Staatsangehörige eines Vertragsstaats dürfen im anderen Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen Staatsangehörige des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit, unterworfen sind oder unterworfen werden können.

Damit sind in Österreich steuerfreie Reisekostenerstattungen auch in Deutschland steuerfrei, wenn Du die Leistungen in Österreich erbringst.

Ich hatte vor ein paar Jahren hierzu eine Anfrage an das zuständige Finanzamt gestellt und anscheinend gilt dies für die gesamte EU. Ein Dokument dazu habe ich allerdins nicht vorliegen.

Für nicht-EU-Länder wird der Sachverhalt durch DBA geregelt. Gibt es kein DBA für ein Land, so ist die Besteuerung nach deutschem Recht durchzuführen, d.h Beträge, die die nach EStG bzw. Bundesreisekostengesetz steuerfreien Beträge übersteigen, wären damit als Einkünfte zu versteuern.

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