Nutzungsvereinbarung für Wohnhaus mit 2 Eigentümern?

4 Antworten

Wenn Du einer der beiden Eigentümer der Ferienaohnung bist dann gibt es hier zumindest noch einen weiteren Vertrag wie die Ferienrechte aufgeteilt werden und ob außerhalb der Eigennutzung ein Vermittler mit der Vermietung beauftragt ist. Verträge die beide Eigentumer betreffen, können nur einvernehmlich geschlossen werden.

Also ich hatte diese Frage so ähnlich zu klären (Vermietung einer Wohnung in MFH) und unser Anwalt sagte es ginge nur wenn beide Eigentümer einer Vermietung zustimmen. Der eine könne das nicht ohne die Zustimmung des anderen, das haben wir dann so akzeptiert. Hat es sich bei euch geklärt @Stryder 234 und wenn ja, wie?

Ok, Eigentümergemeinschaft also. Dennoch bleibt die Frage, kann einer ohne die Zustimmung des anderen eine Nutzungsvereinbarung treffen, oder bedarf es eben zwingend der Zustimmung beider Eigentümer. Für mich insofern wichtig, da ich dort gern wohnen würde

Es gibt keine zwei Eigentümer - es gibt eine Gemeinschaft.