Nur ein Partner bringt Verlustvorträge aus Aktiengeschäften in die Ehe. Was ist zu beachten?

1 Antwort

Im Falle der gemeinsamen Veranlagung, sind die Verlustvorträge auch mit den Einkünften des Ehegatten verrechenbar.

Sollte die getrennte Veranlagung gewählt werden (lohnt sich nur in sehr seltenen Fällen), dann natürlich nur, bei dem, dem sie gehören.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986