Notarkosten für Erbschein?
Da das für meinen Fall zuständige Amtsgericht nach Ewigkeiten immer noch keinen Fortschritt gemacht hat mit meinem Erbschein, überlege ich, stattdessen zu einem Notar zu gehen. Das bringt natürliche auch die Frage nach dem Geld auf; Kostet der Erbschein mehr beim Notar? Muss ich noch zusätzlich irgendwelche Beratungsgebühren bezahlen oder ähnliches? Kümmert der Notar sich auch um die Grundbuchänderung?
Die Immobilie für die ich versuche einen Erbschein zu bekommen ist eine 4-Raum-Wohnung, der Wert dürfte sich auf ca. 40.000 bis 50.000€ belaufen
4 Antworten
stabschrecke
Notarkosten
Geschäftswert 50 000 Euro, 10/10 Gebühr = 165,-- + 19 % Umsatzsteuer 31,35 Euro.
Die Eigentumsänderung im Grundbuch ist kostenfrei, wenn der Eintragungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall dem Grundbuchamt eingereicht wird. Eines Notars bedarf es hierzu nicht.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Beantragung des Erbscheins über den Notar auch nicht schneller geht, nur zusätzlich die Gebühren des Notars kostet. Die Corona-Situation kommt erschwerend hinzu, da sehr viele Menschen verstorben sind. Jedoch wirst du den Notar für die Grundbuchänderung wieder brauchen.
Schmunzel und was soll Dir der Notar - außer zusätzlichen Kosten - jetzt bringen. Auch der wäre nur Handlanger und müsste den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Also Zeit gewinnst Du nicht .....
https://www.test.de/Gewusst-wie-Erbschein-beantragen-4122672-0/
Ich warte mittlerweile seit 3 1/2 Jahre. Ich hatte gedacht der Notar verfährt vielleicht anders :') Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort :)
Und wie begründet das Nachlassgericht seine Untätigkeit? Das gilt es doch zu klären.
Da sich die Gebühren aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz ergeben ist klar, dass es nur einen Unterschied geben kann:
Das Amtsgericht berechnet keine Umsatzsteuer, beim Notar kommen die 19% noch dazu.
Ich warte seit 3 1/2 Jahren. Trotzdem danke für die Antwort :)