Nießbrauch und Wohnrecht in der Privatinsolvenz?

1 Antwort

Das Wohnrecht ist höchstpersönlicher Natur und wird deshalb nicht in Gefahr sein.

Anders ist es prinzipiell beim Nießbrauch. Allerdings hat der schon wegen des gleichzeitig bestehenden Wohnrechts keinen messbaren Marktwert und wird deshalb nicht verwertet werden können.