Nießbrauch /Schenkungssteuer?

1 Antwort

Du hast einen Teil des Wortes weggelassen. Es geht um den Kapitalwert des Niessbrauchs- rechts. Und nicht um konkrete Nutzung dieses Rechtes durch die Eltern.

Also ja, der Kapitalwert des Niessbrauchsrechts wird vom Verkehrswert abgezogen m.E..

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