Nießbrauch /Schenkungssteuer?
Vater möchte Haus an seine Tochter schenken unter Nießbrauch (bis zum Tod beider Elternteile) . Dieses Haus bewohnt er weiterhin mit seiner Frau.
Er möchte ein weiteres Haus an seinen Sohn schenken- ebenfalls unter gleichem Nießbrauch. Der Sohn wohnt dort aktuell unentgeltlich und soll dies auch nach der Schenkung weiterhin tun.
Kann man den (fiktiven) Kapitalwert bei der Schenkungssteuererkkärung trotzdem mindernd geltend machen, auch wenn derzeit keine Mieteinnahmen vorhanden sind und auch erstmal nicht geplant sind?
1 Antwort

Du hast einen Teil des Wortes weggelassen. Es geht um den Kapitalwert des Niessbrauchs- rechts. Und nicht um konkrete Nutzung dieses Rechtes durch die Eltern.
Also ja, der Kapitalwert des Niessbrauchsrechts wird vom Verkehrswert abgezogen m.E..